Klare Regeln für makellosen Lack

Pressemitteilung Juni 2018 /

Makellos, glatt und wie aus dem Ei gepellt, sollen frisch lackierte Bauteile aussehen. Weil schon winzige Mengen von Verunreinigungen wie Schmiermittel oder Weichmacher aus Dichtungsmaterialen die Qualität der Lackoberfläche herabsetzen, stellt die Industrie höchste Anforderungen an Anlagen und Zubehör, die während des Lackierprozesses benutzt werden. Das neue VDMA-Einheitsblatt 24364, an dessen Entstehung Forscher vom IPA beteiligt waren, liefert erstmals allgemeingültige Vorschriften für die Prüfung von Produkten auf lackbenetzungsstörende Substanzen, kurz LABS. Das IPA bietet Herstellern an, die Prüfung nach den neuen Prüfregeln in seinem akkreditierten Prüfbereich durchzuführen.

Die Feinde des Lackierers sind mikroskopisch klein: Molekulare Verunreinigungen bzw. Kontaminationen durch Silikone Trennmittel, Öle etc. können dazu führen, dass der Lack die Oberfläche nicht gleichmäßig benetzt. Die Folge dieses Oberflächenspannungsdefekts sind Benetzungsstörungen, die sich in Form von Kratern äußern und nachträglich ausgebessert werden müssen.

Solche Nachbesserungen sind zeitintensiv und teuer. Um Schäden durch lackbenetzungsstörende Substanzen, kurz LABS, zu verhindern, stellt die Industrie hohe Anforderungen an die Sauberkeit: Die zu lackierenden Oberflächen werden aufwendig gereinigt. Außerdem müssen alle Stoffe, Anlagenteile, Schmiermittel und sogar Verpackungsmaterialien, die im Lackierbereich zum Einsatz kommen, LABS-frei sein. Hersteller, die Maschinen oder Zubehör für den Lackierbetrieb liefern, brauchen daher einen Nachweis, dass ihre Produkte keine Substanzen enthalten oder freisetzen, die zu Lackbenetzungsstörungen führen.

»Bisher gab es hierfür keine einheitlichen Vorschriften«, berichtet Wolfgang Niemeier, der für das IPA maßgeblich an dem Einheitsblatt mitgewirkt hat. »So hat beispielsweise jeder Automobilhersteller seine eigene Prüfspezifikation, die erfüllt werden muss. Für die Zulieferer war das eine unbefriedigende Situation, weil sie ihre Produkte kundenspezifisch qualifizieren müssen.

« Um einheitliche Prüfkriterien zu schaffen, haben Vertreter von Automobilunternehmen, Zulieferern, Dienstleitern und Forschungseinrichtungen – darunter das IPA – im VDMAArbeitskreis LABS das Einheitsblatt 24364 erarbeitet. Der Leitfaden, der die Anforderungen an die Prüfung nach der VDMA-Norm regelt, wurde unlängst auf der SurfaceTechnology GERMANY vorgestellt.

Das neue Einheitsblatt unterteilt die zu prüfenden Bauteile und Maschinen in verschiedene Produktgruppen, je nachdem, ob ein direkter, indirekter oder gar kein Kontakt zum Lackiervorgang besteht. Abhängig von der späteren Verwendung müssen die Produkte dann unterschiedlichen Kriterien genügen. Die höchsten Anforderungen werden an Maschinen und Bauteile gestellt, die in Zone I, dazu gehören zum Beispiel Lackierkabinen und Trockner, zum Einsatz kommen. Bauteile oder Stoffe, die nicht direkt im Kontakt zu Lacken, Lösungsmittel und lackierten Oberflächen stehen, werden ebenfalls geprüft, hier sind die Anforderungen allerdings niedriger. »Diese Zoneneinteilung ermöglicht gezielte Untersuchungen und Qualifizierungen, die künftig allgemein anerkannt werden sollen«, erklärt Sven Manz, der am IPA für die Prüfungen zuständig ist. »Im Anlagenbau soll diese Vereinheitlichung für mehr Klarheit und einen verringerten Prüfungssaufwand für den Zulieferer sorgen.«

© Fraunhofer IPA.
Benetzungsstörung nach Abrieb (LABS-Fehler).

Das IPA bietet Kunden jetzt die LABS-Prüfung nach den neuen Kriterien des VDMA- Einheitsblatts 24364 an und plant, diese zukünftig in den akkreditierten Bereich aufzunehmen.

 

Leitfaden und weitere Informationen erhältlich bei:

VDMA Oberflächentechnik | Lyoner Str. 18 | 60528 Frankfurt am Main 

Telefon +49 69 6603-1290 | oberflaeche@vdma.org | ot.vdma.org