Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 446, bzw. seiner Institute oder Forschungseinrichtungen (nachfolgend „Fraunhofer“) durchgeführt werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung durch den Vertragspartner („Teilnehmer“).

(2) Institute und Forschungseinrichtungen von Fraunhofer sind rechtlich unselbständige Einrichtungen von Fraunhofer. Die Veranstaltungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung gelten daher als Veranstaltungen von Fraunhofer. Sämtliche der in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen geregelten Rechte und Pflichten bestehen daher für und gegen Fraunhofer. Erklärungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung von Fraunhofer sind Fraunhofer zuzurechnen. Ansprechpartner bei Veranstaltungen eines Institutes bleibt jedoch das Institut selbst („Veranstalter“).

(3) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nicht für die bloße zeitlich befristete Überlassung von Räumlichkeiten, Einrichtungen oder sonstigen Örtlichkeiten - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (z.B. Vermietung von Veranstaltungsräumen), damit diese eine Veranstaltung durchführen können.

(4) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fraunhofer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind die jeweils am Ort der Veranstaltung geltenden Sicherheitsrichtlinien und die jeweilige Hausordnung zu beachten.

(6) Die Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter.

(2) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung (vgl. Ziffer 5).

 

3. Anmeldung; Vertragsschluss; vor-Ort-Registrierung

(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann mittels über hierfür von Fraunhofer oder dem Veranstalter verwendete Webseiten oder bereit gestellter Anmeldeformulare erfolgen.

(2) Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, gibt der Teilnehmer mit dem Ausfüllen und Absenden des bereit gestellten Anmeldeformulars ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.

(3) Bei einer Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail, dass seine Anmeldung eingegangen ist. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar.

(4) Die Anmeldebestätigung ist zu der Veranstaltung mitzubringen und gegebenenfalls vorzulegen. Eine Teilnahme ohne Vorlage der Bestätigung kann nicht gewährleistet werden. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Status gegebenenfalls vor Ort nachweisen.

(5) Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen den Teilnehmer zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Programmteilen besteht nur, sofern diese zuvor ausdrücklich gebucht wurden. Dies gilt insbesondere für Programmteile mit begrenzter Teilnehmerzahl. Fraunhofer behält sich zudem bei unentgeltlicher Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu der Veranstaltung vor Ort – gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder für Teile der Veranstaltung - zu verweigern, sofern die räumlichen Kapazitäten dies erfordern. Auf eine derartige unverbindliche Teilnahme wird Fraunhofer nach Möglichkeit frühzeitig hinweisen.

(6) Bei einzelnen Veranstaltungen erfordert der Zugang zu der Veranstaltung eine vor-Ort-Registrierung. Gegebenenfalls werden Namensschilder und/oder andere optische/technische Identifikationsmittel für einen Zugang ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Teilnehmer oder andere Berechtigte einen Zugang zu der Veranstaltung erhalten. Namensschilder und andere Identifikationsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

4. Vertragsinformationen

Sie können diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen hier abrufen, speichern, und ausdrucken. Wir speichern den Vertragstext (Vertragsinformationen und Teilnahmebedingungen). Ihre Vertragsinformationen (gebuchte Veranstaltung; Teilnehmer, ggf. Teilnahmegebühr) können Sie Ihrer Anmeldebestätigung entnehmen. Ihre Vertragsinformationen sind nicht online abrufbar.

 

5. Veranstaltungsbeschreibung

(1) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters.

(2) Änderungen im Programmablauf und/oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der entsprechenden offiziellen Webseite zu der Veranstaltung oder des Instituts mitzuteilen.

(3) Wird neben dem eigentlichen Veranstaltungsprogramm ein Rahmenprogramm für die Teilnehmer angeboten, wird dieses durch einen Dritten erbracht, soweit nicht anders vereinbart. In diesem Fall bestehen rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Dritten soweit das Rahmenprogramm reicht. Fraunhofer wird insoweit nicht Vertragspartner.

 

6. Teilnahmegebühr; Fälligkeit, Minderung

(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.

(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Veranstalters.

(3) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm einschließlich der angebotenen Verpflegung abgegolten. Kosten für Anreise und Übernachtung trägt der Teilnehmer selbst.

(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, von Fraunhofer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Fraunhofer steht.

(5) Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr

 

7. Widerrufsrecht

Sind Sie Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie im Folgenden informieren. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
 

Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA

Nobelstr. 12

70569 Stutgart

info@ipa.fraunhofer.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
 

An

Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA

Nobelstr. 12

70569 Stutgart

info@ipa.fraunhofer.de
 

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

8. Stornierung durch Teilnehmer; Benennung eines Vertreters

(1) Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den Teilnehmer ist nicht vereinbart.

(2) Kann der Teilnehmer die Veranstaltung – gleich aus welchen Gründen - nicht besuchen, ist die Teilnahmegebühr dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer seine Teilnahme noch vor Veranstaltungsbeginn absagt.

(3) Abweichend von Absatz 2 kann der Veranstalter eine Erstattung der Teilnahmegebühr ganz oder teilweise vorsehen. Näheres hierzu ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

(4) Sofern eine Erstattung von Teilnahmegebühren vorgesehen ist und diese nicht ausdrücklich geregelt wird, wird bei einer

  • a. Absage bis zu 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn eine Erstattung in Höhe von 100 Prozent
  • b. Absage bis zu 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent
  • c. Absage bis zu 1 Monaten vor Veranstaltungsbeginn eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent
  • d. Absage innerhalb von 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn keine Erstattung gewährt.

(5) Mitteilungen über die Nichtteilnahme sind in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Für den Zeitpunkt der Mitteilung ist das Datum des Poststempels, bei Faxsendungen oder E-Mails das Sendedatum maßgeblich.

(6) Erstattungen erfolgen innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Veranstaltung – soweit nicht anders vereinbart - mittels der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode. Sofern wegen einer Erstattung Bank-Transaktionsgebühren anfallen, sind diese vom Teilnehmer zu tragen.

(7) Kann der Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen, ist er berechtigt einen Vertreter zu benennen, der statt ihm an der Veranstaltung teilnimmt. Der Vertreter muss gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben in Textform an den Veranstalter zu senden.

 

9. Absage durch Veranstalter; Rücktritt des Veranstalters

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Veranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Referenten oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wesentlich sind.

(2) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Für bereits geleistete Zahlungen kann der Teilnehmer Erstattung verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Teilnehmer nicht zu, soweit der Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat.

(3) Ist die Zahl der Anmeldungen für die Veranstaltung so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformates und der geplanten Rahmenbedingungen hierfür (z.B. Veranstaltungsort, Verpflegung, Referentenzahl) für den Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen.

 

10. Hausrecht, Rauchverbots

(1) Es gilt die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort. Anweisungen in Ausübung des Hausrechtes wird der Teilnehmer befolgen.

(2) Am Veranstaltungsort besteht grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt nicht für besonders ausgewiesene Freiflächen oder Räume.

 

11. Garderobe

(1) Sofern angeboten, wird der Teilnehmer für die Abgabe der Garderobe die hierfür festgelegten Garderobenbereiche benutzen.

(2) Es wird keine Haftung für Garderobe und Tascheninhalte übernommen, die außerhalb der Garderobenbereiche an unbeaufsichtigten Garderobenständern abgelegt werden.

 

12. Telekommunikationsanschlüsse, Internetzugang

(1) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet im Rahmen einer Veranstaltung Internetanschlüsse (W-LAN, LAN) bereit zu stellen.

(2) Sofern dies ausnahmsweise am Veranstaltungsort angeboten wird, gelten die jeweils vor Ort gültigen Geschäftsbedingungen für einen Internetzugang.

 

13. Werbe- und Verkaufsaktivitäten

(1) Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

(2) Für seine Hinweise auf die Veranstaltung (z.B. im Internet) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Er handelt insofern nicht im Auftrag des Veranstalters.

 

14. Sponsoring

(1) Abweichend von Ziffer 13 Absatz 1 sind Teilnehmer, die sich durch eine finanzielle Unterstützung oder durch Sachmittel an der Veranstaltung beteiligen (Sponsoren), berechtigt, sich als Sponsor der Veranstaltung zu bezeichnen. Die Einzelheiten ergeben sich aus einer gesondert zu treffenden Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor.

(2) Teilnehmer und insbesondere Sponsoren sind nicht berechtigt, sich als Sponsoren, Förderer oder ähnlich von Fraunhofer oder eines seiner Institute zu bezeichnen.

(3) Veranstalter und Sponsoren sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch nach Beendigung einer Veranstaltung.

 

15. Bild- und/ oder Tonaufnahmen

(1) Der Veranstalter wird während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen.

(2) Der Veranstalter wird darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte eines Teilnehmers bei der Nutzung und Verwertung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen nicht verletzt werden.

(3) Dem Teilnehmer ist die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen nur für private Zwecke gestattet. Jede gewerbliche Nutzung des Bild- und/ oder Tonmaterials ist dem Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

 

16. Veranstaltungsmaterial; Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, eingereichte Beiträge im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer auszuhändigen, auf der Website zu der Veranstaltung öffentlich zugänglich zu machen und im Tagungsband zu der Veranstaltung zu veröffentlichten und zu verbreiten.

(2) An Teilnehmer ausgehändigte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Fraunhofer ausschließlich für private Zwecke im Sinne des § 53 UrhG gestattet.

 

17. Haftung

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten in den Veranstaltungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind.

(2) Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(3) Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

18. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in den Datenschutzinformationen des Veranstalters, auf die jeweils bei der Anmeldung zur Veranstaltung hingewiesen werden.

 

19. Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

(3) Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gilt deutsches Recht.

(4) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen München.